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Informationen zum Versicherungsschutz während des Zeltlagers
Versicherungsschutz:
Das Zeltlager ist im Rahmen der Pfarrei über das Erzbistum Bamberg versichert. Für das Zeltlager besteht eine Haftpflichtversicherung.
Diese greift, wenn im Zusammenhang mit der Durchführung des Zeltlagers eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Verantwortlichen vorliegt und dadurch ein Schaden entsteht.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht darüber hinaus kein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz durch das Zeltlager.
Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt die Absicherung daher über die jeweils bestehende private oder gesetzliche Krankenversicherung des Kindes.
Grundsätzlich haftet das Zeltlager bzw. die Pfarrei nicht für Schäden, die während des Zeltlagers entstehen, sofern keine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Verantwortlichen vorliegt.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz können Sie sich jederzeit an das Pfarrbüro wenden.

